Satzung

§ 1

  1. Der Verband führt den Namen „Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.“, nachfolgend Verband oder LFR M-V genannt.
  2. Der Sitz und Gerichtsstand des Verbandes ist Rostock und dort im Vereinsregister eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Vereinszweck

  1. Der LFR M-V setzt sich für die Verwirklichung des in Art. 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungs­gebotes ein.
  2. Der LFR M-V versteht sich als Dach­verband von unterschiedlichsten Organisationen, die sich in M-V für eine geschlechtergerechte Gesell­schaft engagieren. Er ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.
  3. Der LFR M-V tritt für die gleichbe­rech­tigte Teilhabe von Frauen und Mädchen in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Familie ein. Auf dieser Grundlage fasst er die frauen- und gleichstel­lungspolitischen Interessen seiner Mitglieder zusam­men und rückt sie ins öffentliche Bewusstsein.
  4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
    • Vernetzung und Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander,
    • Resolutionen, Stellungnahmen und Lobby­arbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen gegenüber Landespolitik, Verwaltung, Wirtschaft, Sozialpartner*innen und sonstigen Institutionen in der Öffentlichkeit,
    • Bildungs- und Informationsveranstaltungen,
    • Initiierung und Trägerschaft von gleichstellungsorientierten Projekten
    • Öffentlichkeitsarbeit.

§ 3

Gemeinnützigkeit

  1. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung: Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.“
  2. Der Verband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Sie haben Ansprüche auf Ersatz ihnen entstandener Aufwendungen für Zwecke des Verbandes.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

… dies ist nur ein Auszug aus der Satzung. Die vollständige Satzung des Landesfrauenrat M-V steht Ihnen im folgenden Abschnitt als PDF zur Verfügung.

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