Neuer Vorstand des Landesfrauenrates M-V gewählt – Vielseitige Vertretung für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass mit der gestern beschlossenen modernisierten Kommunalverfassung die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten deutlich gestärkt wird. Zukünftig sind Städte bereits ab einer Einwohner*innenzahl von 10.000 angehalten, ihre Gleichstellungsbeauftragten nicht nur hauptamtlich, sondern auch in Vollzeittätigkeit zu bestellen.
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