Zukunft der Geburtshilfe: Antrag der Regierungsfraktionen verfehlt die Erwartungen

Zukunft der Geburtshilfe: Antrag der Regierungsfraktionen verfehlt die Erwartungen 800 532 Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern

Zum Landtagsantrag der regierungstragenden Fraktionen SPD und DIE LINKE „Zukunftsweisendes Konzept für die Geburtshilfe – Empfehlungen der Gesundheitskommission Mecklenburg-Vorpommern umsetzen“ erklären der Landesfrauenrat M-V und der Landeshebammenverband M-V:

In einem eineinhalb Jahre dauernden Diskussionsprozess ist es der Gesundheitskommission M-V gelungen, ein gemeinsames Zielbild zu entwickeln, das einen Paradigmenwechsel in der Geburtshilfe hin zu den Bedürfnissen von Frauen und Familien darstellt. Umso erstaunlicher ist es, dass der vorgelegte Antrag lediglich einen Bruchteil dieser Empfehlungen widerspiegelt.

Wichtige Ansätze wie die Etablierung von „Babylotsen“ und die Schaffung von sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten werden zwar adressiert, sie bilden aber nur einen kleinen Teil der prioritären Empfehlungen ab. Der Antrag an die Landesregierung beschränkt sich zudem größtenteils auf Prüfaufträge und Aktivitäten auf Bundesebene, ohne bedeutende Fortschritte im Land einzuleiten. Angesichts der guten Empfehlungen im Zielbild könnten und sollten weitaus bedeutendere Schritte unternommen werden.

Beispielsweise wäre die Einführung einer Amtshebamme für Mecklenburg-Vorpommern eine Maßnahme, um gleich mehrere Qualitätsaspekte der geburtshilflichen Versorgung zu verbessern. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Förderung der kooperativen Versorgung durch Ärzte und Hebammen gemeinsam. Frauen und Familien haben ein Recht, frei zu wählen, welche Versorgungsleistung sie in der Schwangerschaft in Anspruch nehmen möchten – sei es ärztliche Betreuung, hebammengestützte Versorgung oder eine Kombination aus beiden. Dieses Recht ist leider zu wenig bekannt. Mit Aufklärungskampagnen könnte dem abgeholfen werden.

Im Zielbild wird außerdem empfohlen, zukünftig den Aufbau von Hebammenkreißsälen zu fördern. Das wäre ein wichtiger Schritt, um die Kaiserschnittrate zu senken und Frauen bei dem Wunsch nach einer Geburt mit kontinuierlicher Hebammenbegleitung entgegenzukommen. Ebenfalls prioritär wurde durch die Kommission die Aufstockung der Studienplätze für Mediziner*innen und Hebammen gesehen. Eine sehr konkrete Maßnahme, um dem bereits spürbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Angesichts des wenig ambitionierten Antrages entsteht jedoch erneut der Eindruck, dass die Landesregierung bestrebt ist, Kosten zu vermeiden, unabhängig von der Dringlichkeit der gebotenen Reformen. Mit dieser Herangehensweise wird es kaum möglich sein, die dringend notwendigen Veränderungen für eine zukunftsfähige Geburtshilfe im Sinne von Frauen und Familien im Land entschlossen anzugehen und umzusetzen.

Für weitere Informationen und Presseanfragen kontaktieren Sie bitte:

Kathrin Herold, Vorsitzende Landeshebammenverband M-V
Tel.: 0179 456 99 68
vorsitzende@hebammenverband-mv.de

Monique Tannhäuser, Geschäftsführerin Landesfrauenrat M-V
Tel.: 0176-45995264
tannhaeuser@landesfrauenrat-mv.de

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