Am 15.7. gab der Thüringer Landesverfassungsgerichtshof einer Klage der AFD statt und wies das dortige Paritätsgesetz zurück. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in der Sache entscheiden und endlich ein klares Zeichen setzen.
Auf Bundesebene kommt die längst überfällige Wahlrechtsreform zur Begrenzung der Zahl der Abgeordneten mangels Einigung nicht zustande. Gleichzeitig liegen die Frauenanteile im Bundestag, in den Landesparlamenten und in Kreis- und Gemeinderäten weit unterhalb des Frauenanteils an der Gesamtbevölkerung. Die Bundesrepublik hat die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen umzusetzen, das gilt auch für die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in der Politik.
In Gesellschaft und Politik gibt es mittlerweile eine breite Unterstützungswelle für die Parität in Parlamenten und Politik. Die Landesfrauenräte und der Deutsche Frauenrat zeigen unter #WirBrauchenParität, dass paritätisch besetzte Parlamente quer durch die Gesellschaft Zuspruch finden und warum Vielfalt auch in der Politik für viele so unverzichtbar ist!