Modernisierte Kommunalverfassung: Landesfrauenrat begrüßt Stärkung der kommunalen Gleichstellungsarbeit
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Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern
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Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass mit der gestern beschlossenen modernisierten Kommunalverfassung die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten deutlich gestärkt wird. Zukünftig sind Städte bereits ab einer Einwohner*innenzahl von 10.000 angehalten, ihre Gleichstellungsbeauftragten nicht nur hauptamtlich, sondern auch in Vollzeittätigkeit zu bestellen.
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