Die Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates vom 19.09.2019 unterstützt die Kampagne der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking für tarifgerechte Bezahlung.
In M-V unterstützen landesweit 5 Interventionsstellen Betroffene von häuslicher Gewalt & Stalking. Sie leisten nach einem Polizeieinsatz kurzfristige Beratung in der Krise und rechtliche Unterstützung zur Erhöhung der Sicherheit.
Die Interventionsstellen sind ein wichtiges Bindeglied in der staatlichen Interventionskette bei häuslicher Gewalt zwischen polizeilichem, straf- und zivilrechtlichem Schutz. Deshalb werden sie zu 100% von der Landesregierung finanziert.
2.399 Betroffene häuslicher Gewalt & Stalking suchten 2018 Schutz und Hilfe; 2004 waren es noch 1.241. Die Zahl der Betroffenen hat sich in diesem Zeitraum verdoppelt. Was nicht gestiegen ist, ist die Zahl der Beraterinnen. Und auch nicht die Gehälter der Beraterinnen.
Erstmalig nach 14 Jahren hat die Landesregierung M-V 2018 die Finanzierung der Interventionsstellen um 2,3% erhöht; und 2019 nochmal. Im gleichen Zeitraum gab es im öffentlichen Dienst Tarifsteigerungen von 3,19% und 3,09%. Damit liegen die Gehälter der Beraterinnen heute ca. 30% unter dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
Der 3. September ist der EqualPayDay der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt & Stalking in M-V. Bei tarifgerechter Bezahlung reicht die Landesfinanzierung nur bis zu diesem Tag. Ab dem 4. September arbeiten die Beraterinnen ehrenamtlich.
Die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt & Stalking in M-V fordern deshalb landesweit eine tarifgerechte Bezahlung für die 15 Beraterinnen.
Der Landesfrauenrat schließt sich dieser Forderung an und unterstützt die Postkartenkampagne der Landesarbeitsgemeinschaft.
Nachtrag 02/2020: Die Kampagne war erfolgreich! Dank des Engagements von MdL Martina Tegtmeier wurden im Doppel-Haushalt des Landes M-V 2020/2021 zusätzliche Finanzmittel in Höhe 140.000 € für das Hilfenetz M-V beschlossen. Alle Einrichtungen, die zu 100% vom Land finanziert werden (neben den 5 Interventionsstellen ist dies die landesweite Beratungsstelle ZORA für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung sowie die Landeskoordinierungsstelle CORA) können somit die Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen erhöhen, auch wenn es nicht bei allen zur tarifgerechten Bezahlung reicht.
19.09.2019