Das Hilfenetz in M-V

In Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1990 ein spezialisiertes Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Stalking, Menschenhandel und Zwangsverheiratung entstanden. Dieser Prozess wird seit 2001 durch den Landesaktionsplan der Landesregierung zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt in M-V befördert. Das Hilfenetz M-V bietet Betroffenen Schutz und Beratung, leistet Prävention und Öffentlichkeitsarbeit und bietet auch Beratung für Gewaltausübende an.

In diesem Hilfenetz finden jährlich ca. 4.500 gewaltbetroffene Erwachsene Schutz und Hilfe, wobei es sich überwiegend um Frauen handelt. Ebenso werden pro Jahr ca. 3.000 Kinder und Jugendlich als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt direkt oder indirekt unterstützt. Und ca. 200 gewalttätige Personen werden im Jahr beraten, um die Gewaltausübung zu beenden.

Diese Unterstützung wird in unterschiedlicher Form geleistet, je nach Bedarf der Betroffenen:

  • Die neun Frauenhäuser unseres Bundeslandes bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht sowie Unterstützung beim Aufbau einer gewaltfreien Lebensperspektive, auch nach dem Aufenthalt im Frauenhaus. Unter gewaltfrei-zuhause-in-mv.de/ gibt es Informationen über Frauenhäuser in der Nähe und freie Zimmer.
  • In den acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt erhalten vorwiegend Betroffene im ländlichen Raum Unterstützung bei der Bewältigung der Gewalterfahrungen sowie beim Aufbau eines gewaltfreien selbstbestimmten Lebens, bei Bedarf auch längerfristig und aufsuchend und auch in den Fällen, in denen die Gewalterfahrung schon Jahre zurückliegt.
  • Zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt wurden 2001 in M-V fünf Interventionsstellen Nach einer Meldung durch die Polizei werden hier Betroffene unmittelbar nach einem Polizeieinsatz kontaktiert, um ihnen kurzfristige Beratung in der Krise und rechtliche Unterstützung zur Erhöhung ihrer Sicherheit anzubieten. 2005 wurde das Angebot erweitert um eine Kinder- und Jugendberatung. Seit 2009 arbeiten die Interventionsstellen auch zum Themenfeld (Trennungs-)Stalking.
  • Die fünf Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt beraten und begleiten Kinder und Erwachsene, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, sowie deren Bezugspersonen und professionelle Helfer*innen. Wichtig in diesem Arbeitsfeld sind daneben die Gewaltprävention in Kita, Schule und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Die Täter*innenberatung in Güstrow und Greifswald wendet sich an Männer und Frauen, die in ihrer Beziehung Gewalt ausüben und dieses Verhalten beenden möchten.
  • Die Fachberatungsstelle ZORA für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung bietet landesweit Beratung und Unterstützung vorwiegend bei Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung.
  • Und die Landeskoordinierungsstelle CORA koordiniert und vernetzt das Hilfenetz mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Akteur*innen der Anti-Gewalt-Arbeit landes- und bundesweit, wie Politik, öffentlicher Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Bildung, Gesundheit, Justiz,…

Die Mitarbeitenden im Hilfenetz engagieren sich für eine kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung der Angebote. Fundament dafür sind neueste Erkenntnisse aus Praxis und Forschung sowie aktuelle politische Entwicklungen. Jüngstes Beispiel dafür ist die Istanbul-Konvention. Mit dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ wird nun eine neue Qualität in der Weiterentwicklung des Hilfesystems erreicht. Denn dieses Hilfenetz hat noch viele Lücken, die es zu schließen gilt. Viele Betroffene werden nicht erreicht, weil das Hilfenetz nicht über ausreichende Ressourcen verfügt. 2019 haben deshalb Vertreter*innen des Hilfenetzes in einem Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aktuelle Versorgungslücken und Fehlbedarfe aus Sicht der Expert*innen im Einzelnen aufgeführt.

08/2019

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