Rostock, 14.01.2025 – Sprachpolizei Rostocker Bürgerschaft? Verbote aus Angst vor dem Genderstern
Anlässlich des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft, die gesamte Außenkommunikation der Stadt zu reglementieren, erklärt die Geschäftsführerin des Landesfrauenrates M-V Monique Tannhäuser:
Mit den Kommunalwahlen 2024 hat sich ein deutlich konservativer, teilweise reaktionärer Geist in vielen Stadtvertretungen und Kreistagen breitgemacht. Dies zeigt sich an einer Vielzahl von Anträgen, die das politische Klima prägen: von Verboten für Regenbogenfahnen über die Aushöhlung der Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten bis hin zur Ablehnung einer geschlechtergerechte Sprache.
Ein besonders absurdes Beispiel liefert derzeit die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Dort beschloss die Bürgerschaft im Dezember, aus Furcht vor gendergerechter Sprache, die gesamte Außenkommunikation der Stadt zu beschneiden. Mehr noch: Eine bestehende Verwaltungsvorschrift, die weit mehr als nur den Sprachgebrauch regelt, wurde teilweise außer Kraft gesetzt. So etwas nennt man, mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Scheinlösungen für nichtexistierende Probleme
Es ist völlig absurd anzunehmen, dass Einwohner*innen geschädigt werden, weil sie ein gegendertes Verwaltungsschreiben erhalten. Mit solchen Beschlüssen werden Scheinlösungen für nicht vorhandene Problemlagen geschaffen. Unabsehbare Nebenfolgen werden dabei billigend in Kauf genommen. Die viel zitierten Behauptungen rechtsextremer und konservativer Politiker*innen, es gebe eine Genderpflicht, sind schlichtweg falsch. Niemand ist gezwungen, geschlechtergerecht zu formulieren. Wer am generischen Maskulinum festhalten möchte, kann dies ungehindert tun – ohne Nachteile.
Mit ihren angestrebten Verboten machen sich die Initiator*innen selbst zur Sprachpolizei. Ihr Ziel ist es, eine vielfaltsoffene Kommunikation zu unterbinden und Menschen Vorschriften zu machen, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben.
Eine zweite Chance für die Bürgerschaft
Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger hat gegen den Beschluss der Bürgerschaft Widerspruch eingelegt. Zu Recht, denn der Beschluss schadet nicht nur dem Ansehen der Stadt, sondern auch ihrer Funktionstüchtigkeit. Am Mittwoch steht nun eine erneute Entscheidung in der Bürgerschaft an.
Wir appellieren an die Mitglieder der Bürgerschaft: Nutzen Sie diese zweite Chance! Lassen Sie sich nicht von Scheindebatten auf Irrwege führen. Statt Einschränkungen und Verboten braucht es eine klare Haltung für Vielfalt, Wertschätzung und eine moderne, offene Kommunikation.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen der Landesfrauenrat M-V gerne zur Verfügung.
Monique Tannhäuser, Geschäftsführerin LFR M-V
tannhaeuser@landesfrauenrat-mv.de
Tel.: 0176-45995264
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