Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts in der gestrigen Landtagssitzung erklärt die Geschäftsführerin des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern, Monique Tannhäuser:
Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass mit der gestern beschlossenen modernisierten Kommunalverfassung die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten deutlich gestärkt wird. Zukünftig sind Städte bereits ab einer Einwohner*innenzahl von 10.000 angehalten, ihre Gleichstellungsbeauftragten nicht nur hauptamtlich, sondern auch in Vollzeittätigkeit zu bestellen.
Damit trägt der Landtag der Tatsache Rechnung, dass die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auch auf kommunaler Ebene eine komplexe Querschnittsaufgabe ist, die einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordert. Gleichstellungsbeauftragte müssen in der Lage sein, alle Themenfelder der Gemeinde und deren komplexe Zusammenhänge zu durchdringen. Das lässt sich nicht mal eben nebenbei bewältigen.
Bedauerlich ist indes, dass die neue Landesvorgabe sehr unverbindlich, als „Sollte“-Vorschrift formuliert ist. Daher richtet sich nun unsere Erwartung an die Städte und Gemeinden, die notwendigen Vollzeitstellen zeitnah zu schaffen und diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten.
Die Gleichstellungsförderung ist eine verfassungsmäßige Pflicht, die auch den Kommunen obliegt. Aktuell sind von den 22 städtischen Gleichstellungsbeauftragten jedoch lediglich zwei in Vollzeit beschäftigt. Das ist für eine konsequente Gleichstellungsarbeit eindeutig zu wenig.
Für weitere Informationen und Presseanfragen kontaktieren Sie bitte:
Monique Tannhäuser, Geschäftsführerin LFR M-V
tannhaeuser@landesfrauenrat-mv.de
Tel.: 0176-45995264
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