Anlässlich der Vorstellung der „Evaluation des Dritten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt in MV“ erklärt die Geschäftsführerin des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern, Monique Tannhäuser:
Die am Donnerstag vom Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis vorgestellte Evaluation bietet eine fachlich fundierte Grundlage, um die Umsetzung der Istanbul Konvention in Form einer Landesstrategie weiter voranzutreiben. Es ist jedoch offensichtlich, dass ein mehrjähriger, strukturierter Prozess allein nicht ausreicht. Die akuten Probleme im Hilfesystem sind lange bekannt, sie müssen noch in diesem Jahr angegangen werden.
Der Evaluationsbericht verdeutlicht die Notwendigkeit von Anpassungen an den Schnittstellen des spezialisierten Hilfesystems. Darüber hinaus zeigt er wenig überraschend, dass auch die personelle Ausstattung in vielen Einrichtungen nicht den Bedarfen entspricht.
Diese Mangellage ist seit langem bekannt, und die betroffenen Träger und Beschäftigten sind nicht länger bereit, auf Maßnahmen zu warten. Um die Situation zu verbessern, ist dringendes Handeln erforderlich – kein weiteres Strategiepapier, sondern konkretes finanzielles Engagement noch in diesem Jahr. Darauf hatten wir bereits vor dem letzten Haushaltsbeschluss mehrfach aufmerksam gemacht.
Daher erwarten wir vom Gleichstellungsministerium ein zweistufiges Vorgehen. Parallel zur Ausarbeitung der Landesstrategie müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um die akute Überlastungssituation zu lindern, insbesondere in den Interventionsstellen und bei der Täterberatung. Die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Beratungs- und Hilfenetzes kann dann in einem zweijährigen Prozess diskutiert werden. Dafür steht der Landesfrauenrat M-V gerne unterstützend bereit.
Aber nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf kommunaler Ebene sind verstärkte Maßnahmen erforderlich. Es bestehen erhebliche regionale Unterschiede in Bezug auf die Finanzierung. Während die Hansestadt und der Landkreis Rostock sich nahezu hälftig an der Finanzierung ihrer Beratungsstrukturen beteiligen, liegt der finanzielle Beitrag im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gerade einmal bei 14 Prozent – ein deutlicher Verstoß gegen die Anforderungen der Istanbul Konvention.
Diese verpflichtet alle politischen Ebenen zur Finanzierung und Unterhaltung von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Es ist an der Zeit, dass alle Verantwortlichen dieser Verpflichtung nachkommen.
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