Rostock, 04.12.2024 – Am 14. November 2024 wurde ein interfraktioneller Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf, der inzwischen von 327 Abgeordneten unterzeichnet wurde, sieht grundlegende Änderungen zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vor.
Der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern und 14 weitere Landesfrauenräte begrüßen und unterstützen diesen Entwurf ausdrücklich.
„Dieser Gesetzentwurf ist ein Meilenstein in der jahrzehntelangen Diskussion um den §218“ betont Flora Mennicken, Vorsitzende des Landesfrauenrat M-V.
„Auch wenn nicht alle unsere Forderungen erfüllt sind, bietet er die große Chance, die reproduktiven Rechte von ungewollt schwangeren Frauen deutlich zu stärken. Die Entkriminalisierung wird zu einer großen Entlastung aller Beteiligten führen und ist, neben der Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in den Leistungskatalog der Krankenkassen, der wichtigste Schritt für alle Betroffenen.“
Neben den im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen fordern die Landesfrauenräte zusätzliche Maßnahmen, die in einem weiteren Schritt, von der nächsten Bundesregierung umgesetzt werden müssen:
- Ersatz der verpflichtenden Beratung durch ein Beratungsrecht für Schwangere.
- Kostenloser und barrierefreier Zugang zu Verhütungsmitteln.
- Ausbau von Familienplanungsdiensten.
- Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die verpflichtende medizinische Ausbildung sowie Weiterbildung für Gynäkolog*innen.
- Aufnahme verbindlicher Regelungen zur Aus- und Weiterbildung in die neue Approbationsordnung für Ärzt*innen (ÄApprO).
Die Landesfrauenräte appellieren an die politischen Entscheidungsträger*innen, diesen Gesetzentwurf entschlossen zu unterstützen und die weiteren notwendigen Reformen zeitnah umzusetzen.
„Die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet diesen Schritt. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten sollte es ihnen nun gleichtun.“ unterstreicht Flora Mennicken.
Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR), in der 15 Landesfrauenräte zusammenwirken, hatte bereits im Juni 2024 eine Resolution mit dem Titel „Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren“ verabschiedet. Diese bildet eine wichtige Grundlage für die aktuellen Forderungen.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen der Landesfrauenrat M-V gerne zur Verfügung.
Monique Tannhäuser, Geschäftsführerin LFR M-V
tannhaeuser@landesfrauenrat-mv.de
Tel.: 0176-45995264
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