KLFR Konferenz der Landesfrauenräte

KLFR verabschiedet Resolution: Istanbul-Konvention – endlich umsetzen – auch in Ländern und Kommunen

KLFR verabschiedet Resolution: Istanbul-Konvention – endlich umsetzen – auch in Ländern und Kommunen 2560 1487 Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern

Bereits mit Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) für Deutschland am 1. Februar 2018 hat die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) von Bund und Ländern eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gefordert.

Die Istanbul-Konvention ist nicht nur Sache des Bundes, sondern in unserem föderalen Regierungssystem liegt die Verantwortung zur Umsetzung auch in den Ländern und Kommunen. Vielerorts ist die Istanbul-Konvention jedoch unbekannt. Im sozialen Sektor ist sie teilweise bekannt, von den anderen Ressorts, wie Justiz und Polizei sowie Bildungsbehörden i.d.R. nicht als Aufgabe anerkannt. Häufig wird sie ignoriert und erst der Bericht der GREVIO-Kommission abgewartet. Nur so sind die mangelnden Fortschritte bei der Umsetzung zu erklären. Angesichts dessen erneuert und konkretisiert die KLFR 2020 die Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.

Die KLFR 2020 fordert die Regierungen und Parlamente in Bund, Ländern und Kommunen auf, folgende in der Istanbul-Konvention festgeschriebenen Maßnahmen unverzüglich in der laufenden Legislatur umzusetzen:

  • Verabschiedung eines nationalen Aktionsplanes gegen geschlechtsspezifische Gewalt mit einer umfassenden und koordinierten Gesamtstrategie zur Prävention, Intervention und Unterstützung von Betroffenen (Art. 10)
  • Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit den notwendigen Personalressourcen; ebenso die Einrichtung von Koordinierungsstellen mit zusätzlichen Personalressourcen in den Ländern und in den Kommunen (Art. 10)
  • Einrichtung von unabhängigen Monitoring-Stellen auf Bundes- und Landesebene (Art. 10)
  • Rücknahme der Vorbehalte der Bundesrepublik zu Art. 59 Abs. 2/3 – Dieser Artikel soll gewährleisten, dass gewaltbetroffene Frauen im Fall der Auflösung von Ehe oder Partnerschaft einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten, um sich so vor weiterer Gewalt zu schützen.
  • effektiver Schutz von gewaltbetroffenen Frauen durch die Strafverfolgungs- und Justizbehörden – Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung (Art. 3). Dies findet in der deutschen Rechtsprechung jedoch kaum Berücksichtigung. Die Relevanz der Konvention für die Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz muss Amtsträger*innen näher gebracht werden, z.B. durch Weiterbildungen.
  • Angesichts der drohenden Austritte von Polen und der Türkei aus der Istanbul-Konvention muss die Umsetzung der Istanbul-Konvention innenpolitische und außenpolitische Aufgabe sein. Rechtspopulistische Regierungen schwächen Frauenrechte und greifen damit die Demokratie an!

Landesfrauenrat Baden-Württemberg
Bayerischer Landesfrauenrat
Landesfrauenrat Berlin e.V.
Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.
Bremer Frauenausschuss e.V. – Landesfrauenrat Bremen
Landesfrauenrat Hamburg e.V.
Landesfrauenrat Hessen
Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Landesfrauenrat Niedersachsen e.V.
FrauenRat NRW e.V.
Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz e.V.
Frauenrat Saarland e.V.
Landesfrauenrat Sachsen e.V.
Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V.
Landesfrauenrat Schleswig-Holstein e.V.
Landesfrauenrat Thüringen e.V.

Die Resolution als PDF

Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unsere Website besuchen, werden möglicherweise Informationen von bestimmten Diensten über Ihren Browser gespeichert, normalerweise in Form von Cookies. Hier können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern. Es ist erwähnenswert, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Ihre Erfahrung auf unserer Website und die von uns angebotenen Dienste beeinträchtigen kann.

Click to enable/disable video embeds.
Unsere Website verwendet nur Cookies zur besseren Anzeige der Inhalte (hauptsächlich von Drittanbietern). Definieren Sie Ihre Datenschutzeinstellungen und/oder stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.