Änderung der Kommunalverfassung: Viele gute Vorsätze aber zu wenig Mut

Änderung der Kommunalverfassung: Viele gute Vorsätze aber zu wenig Mut 1920 1080 Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern

Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung zum Gesetz zur Modernisierung der Kommunalverfassung erklärt die Geschäftsführerin des Landesfrauenrates Monique Tannhäuser:

„Wir begrüßen die geplante Modernisierung der Kommunalverfassung durch die Landesregierung sehr. Mit den darin gefassten Neuregelungen kann die Vereinbarkeit eines kommunalpolitischen Mandates mit dem Erwerbs- und Privatleben verbessert werden. Auch ist die beabsichtigte Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ein längst überfälliger Schritt, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene weiter zu befördern.

Gleichzeitig bedauern wir, dass die Landesregierung bei diesen Regelungen nicht mutiger vorangegangen ist. Die notwendige Vollzeittätigkeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist durch die „Sollte“-Regelung eher im Sinne eines wohlgemeinten Hinweises formuliert. Aktuell sind in den größeren Städten des Landes lediglich zwei Gleichstellungsbeauftragte, nämlich die in Schwerin und in Rostock, in Vollzeit beschäftigt. Durch die im Gesetzentwurf getroffene Formulierung wird jedoch kein Anreiz gesetzt, dass auch nur eine weitere Gemeinde eine Vollzeitstelle für ihre hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte schafft.
Hinsichtlich der personellen Ausstattung sprechen wir uns zudem deutlich dafür aus, die Vollzeittätigkeit bereits ab einer Zahl von 10.000 Einwohner*innen zu verankern. Gleichstellungsarbeit berührt als Querschnittsaufgabe alle kommunalen Bereiche. Gleichstellungsbeauftragte müssen sich daher in verschiedenste Themenfelder und komplexe Zusammenhänge einarbeiten und einbringen. Das geht weder in großen noch in kleineren Städten mal eben nebenbei.

Mit dem unnötigen Ausschluss rein digitaler Sitzungsformen für Kommunalvertretungen gehen auch die Neuregelungen zur Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung nicht weit genug. Für Personen mit familiären Sorgeaufgaben und für mobilitätseingeschränkte Menschen schaffen digitale Teilhabemöglichkeiten einen leichteren Zugang zu politischen Vertretungen. Insbesondere im ländlichen Raum ist die Verfügbarkeit eines PKW (und einer Fahrerlaubnis) defacto eine Grundvoraussetzung für das kommunalpolitische Engagement. Das ist nicht mehr zeitgemäß und es untergräbt die politischen Teilhabemöglichkeiten insbesondere von Frauen und jungen Menschen.“

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