Anlässlich des internationalen Hebammentages erklärt die Vorsitzende des Landesfrauenrates M-V Ulrike Bartel:
Mütter und Neugeborene haben das Recht auf eine wohnortnahe und individuell bedarfsgerechte Versorgung vor, während und nach der Geburt.
Dabei kommt den Hebammen – ob freiberuflich oder im Krankenhaus – eine Schlüsselrolle zu, denn nur sie können diese enge Betreuungsarbeit fachlich versiert leisten. In den letzten Jahren beobachten wir jedoch mit Sorge eine gegenteilige Entwicklung.
Die klinische Geburtshilfe ist unterfinanziert, immer mehr Geburtenstationen schließen und der Mangel an Hebammen ist überall spürbar. Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen und das Einkommen für diese wichtige Berufsgruppe äußerst prekär.
Mit der Gesundheitskommission zur Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern
hat die Landesregierung die Weiterentwicklung der Geburtshilfe zu einer Priorität erklärt.
Und auch auf Bundesebene wird dieser Versorgungsbereich im Rahmen der Krankenhausreformen adressiert. Das begrüßen wir ausdrücklich, knüpfen daran aber auch entsprechende Erwartungen.
Um die geburtshilfliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich zukunftsfest aufzustellen,
muss sie frauenzentriert ausgerichtet und als Teil der medizinischen Grundversorgung auf kurzen Wegen erreichbar sein. Angesichts des Fachkräftemangels und unserer ländlichen Strukturen gelingt das nur,
wenn den Hebammen dabei konzeptionell und finanziell eine entscheidende Funktion zugedacht wird.
Weitere Informationen und politische Forderungen: https://hebammenverband.de/welthebammentag-2023
Grafik: www.unsere-hebammen.de