Der Abbruch einer Schwangerschaft – eine Erfahrung im Leben vieler Menschen– ist in Deutschland seit 150 Jahren eine Straftat. Am 27. und 28. August 2021 fand in Berlin und online dazu der Fachkongress „150 Jahre 218 StGB“ statt. Expert*innen, Politiker*innen, Aktivist*innen und Betroffene setzten sich kritisch mit der Kriminalisierung durch § 218 auseinander.
Die Fachbeiträge und Diskussionen zeigten: Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet – damals wie heute- die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland. Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und verhindert die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen.
Die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Das Strafrecht erschwert die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setzt Ärzt*innen unter Druck. Die strafrechtliche Regelung verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. International beweisen Länder wie Irland, Kanada und Neuseeland, dass es möglich ist, einen gewünschten Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.
Wir als Landesfrauenrat M-V haben die Abschlusserklärung des Kongresses „150 Jahre §218“ mit unterzeichnet. Wir setzen uns dafür ein, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.